Stadtjugendpflege
Konzept für ein Jugendkulturzentrum in Karben

1. Vorbemerkung

Die Entwicklung der jugendlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger wird nicht mehr nur geprägt durch das Elternhaus, Schule und Berufsausbildung, womit der Jugendarbeit eine wichtige und eigene Bedeutung zukommt. Die Jugendarbeit soll von daher einen großen Teil der Jugendbevölkerung erreichen und mit ihren sozialpädagogischen   Angeboten den Jugendlichen wichtige Möglichkeiten bieten, um in der immer   komplexer werdenden Gesellschaft zur eigenen Identität und Definition ihrer   Interessen zu finden.

Die Auflösung in Kleinfamilien (z.T. auch die Auflösung derselben), der steigende Anteil unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und damit der Einzug anderen kulturellen Verhaltens, die Berufstätigkeit beider Elternteile, Arbeitslosigkeit in der Familie, Drogenmißbrauch, all das sind nur Stichpunkte, die unterschiedliche Probleme heutiger Jugendarbeit anreißen.

Auch die räumliche Enge zu Hause, insbesondere in den Familien unserer   ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger läßt diese Jugendlichen in besonders starkem Maße die Angbote öffentlicher Freizeitpädagogik wahrnehmen .

Aus dieser Erkenntnis heraus erscheint es notwendig und sinnvoll, in einem   Jugendzentrum ein vielfältiges und an den Bedürfnissen der Jugendbevölkerung orientiertes Programm anzubieten. Dabei soll es sowohl der offenen als auch der   vereins- und verbandsgebundenen Jugend dienen.

2. Was ist Jugendkultur?

Eine von der Jugend produzierte oder übernommene kulturelle Verhaltensform.

Eine aus mehr oder weniger offensichtlichen Kommerzgründen der Jugend   übergestülpte Kulturrezeption.

Aus der unterschiedlichen Ausprägung der Teilnahme von Jugendlichen an den   kulturellen Ausformungen der Gesellschaft, in der sie leben, müssen die vielfältigen Ansprüche an eine Jugendkulturarbeit abgeleitet werden; denn überall dort, wo einem Lebensgefühl oder einer Überzeugung Ausdruck verliehen wird, wo sich etwas in   Mode, Sprache, Accessoires, Musik und Bildern darstellt oder wiedererkennt, wo   Wohnung, Kleidung, Auswahl im Medienangebot auf persönlichen Entscheidungen beruht, oder wo Spiele gespielt, Feste gefeiert, Theater und Museen besucht und   Bücher gelesen werden, haben Jugendliche es mit einem kulturellen Phänomen zu tun.

Wichtig aber ist es, wie die einzelnen sich zu ihrer Kultur verhalten, ob passiv   konsumierend oder bewußt und aktiv teilnehmend und mitgestaltend.

Kultur ist insbesondere in den komplizierten Industriegesellschaften zu einem Lernfeld geworden, in dem es um mehr als nur die Einübung in überkommene Traditionen geht. Die Teilhabe an der Kultur verlangt insbesondere Sensibilität für die Wahrnehmung ihrer vielfältigen Erscheinungsformen, kritisches Wählen-Können und die kreative und kooperative Bereitschaft, an der kulturellen Ausgestaltung der eigenen Lebenswelt mitzuwirken.

Das ist der Gegenstand und Inhalt von Kulturpädagogik und Kulturarbeit. Sie wirkt weit hinein in die Felder der Sozial- und Gemeinwesenarbeit und hat in den letzten Jahren eine Begriffserweiterung erfahren, die auch Fragen der Gesundheit, des   Friedens und der Ökologie und insbesondere auch der Gleichberechtigung einschließt.

3. Inhalte der Jugendarbeit

Jugendarbeit kann nicht verordnet werden und bedarf deshalb der ständigen Sensibilität für Interessen, Lebenslagen und Probleme junger Menschen, der adäquaten Ansprache und der partnerschaftlichen und solidarischen Auseinandersetzung mit der   Lebensrealität.

In Anbetracht der von weiterer Zerstörung bedrohten Lebensumwelt muß Jugendarbeit unter dem Prinzip der "Ganzheitlichkeit" gesehen werden. Das bedeutet: Arbeit,   Umwelt und Kultur kritisch erarbeiten und aufeinander beziehen.

Jugendarbeit muß stärker als bisher dem Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter verpflichtet sein, Mädchen und Jungen in gleicher Weise ansprechen.   Lebenszusammenhänge umfassen den öffentlichen sowie den privaten Bereich. Der Einstieg in den öffentlichen Bereich fällt Mädchen jedoch schwerer als Jungen. Die Palette der für die Frauen zugänglichen Berufe ist kleiner als die der Männer, sie   weisen auch heute noch eine geringere Entlohnung und nur selten vergleichbare   Aufstiegchancen wie in Männerberufen auf. Im Wettbewerb um den Arbeitsplatz   werden Mädchen oft benachteiligt. Gleichzeitig werden sie mit der Zuständigkeit für die Hausarbeit konfrontiert und berücksichtigen dies bei der Berufswahl.

Folgende Angebote sollen in einem einzurichtenden JUKUZ als Grundangebote   erfolgen:

Medienpädagogik (z.B. Zeitung, Siebdruck, Foto, Video, Computer) soll (wie bereits jetzt vom Stadtjugendring angeboten) einen Teil der kreativen Arbeit als Möglichkeit kultureller Selbstentfaltung abdecken. Diese Angebote sind eine wichtige Möglichkeit des Umgangs mit der Realität für die Jugendlichen.

Musikveranstaltungen spielen für Jugendiche nach wie vor eine wichtige Rolle in   ihrem Freizeitverhalten und müssen demnach integrierter Bestandteil der   Jugendkulturarbeit sein und dort ihren Platz einnehmen.

Die Jugendmusikschule Bad Vilbel/Karben ist entsprechend zu integrieren.

In Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsausschuß ist die Einrichtung einer   Kulturkneipe zu prüfen. Kleinkunst- und Kabarettveranstaltungen sind in das Angebot aufzunehmen.

Gesellschaftspolitisch wichtige Fragen müssen in der Arbeit aufgegriffen und in   entsprechender Form umgesetzt werden (z.B. KDV-Beratung, Mädchentreff, Umweltfragen, Konsumverhalten, Drogenmißbrauch, Partnerbeziehungen).

Kreativ-künstlerische Bedürfnisse müssen einen Platz zur Umsetzung finden, auch wenn in der bisherigen Jugendarbeit der Stadt ein solcher Platz nur zum Teil oder gar nicht vorhanden war. (Keramikwerkstatt, Holz- und Metallwerkstatt, Übungsraum/ -räume für Musikgruppen/ Bands).

Tanz, Bewegung, Rhythmik sind Bewegungsarten, die -pädagogisch eingesetzt- alle dem Ziel der eigenen Körpererfahrung dienen. Dies aufzugreifen und den   entsprechenden Rahmen für die Umsetzung zu liefern, soll auch zu den Aufgaben des Jugendkulturzentrums gehören.

Angebote für Kinder (also Spiel- und Bastelnachmittage, Hausaufgabenbetreuung, sportliche Aktivitäten) müssen zu den Aktivposten einer solchen Einrichtung gehören.

Jugendliche und insbesondere Kinder haben ein natürliches Bedürfnis nach   Bewegungsspielen und/oder sportlichen Aktivitäten/Wettkämpfen. Die Befriedigung solcher Bedürfnisse ist bei der inneren und äußeren Ausgestaltung des   Jugendkulturzentrums zu berücksichtigen.

Sonderveranstaltungen des Magistrats.

4. Raumbedarf

In folgenden Bereichen sollen sich die Aktivitäten entfalten können:

Ein Bereich Jugendcafé, der eine möglichst umfangreiche Öffnungszeit aufweist und den Karbener Jugendlichen die Möglichkeit bieten soll, als zentrale Anlauf-, Kommunikations und Freizeitstätte zu dienen, in der auch kleinere Veranstaltungen stattfinden können.

Die Büros der Jugendpflege und des Stadtjugendrings, die Arbeitsgruppen- und   Seminarräume für bereits bestehende und noch einzurichtende Gruppen wie z.B. Redaktion, Fotolabor, Elektro AG, Computer AG sowie als Angebot für alle Karbener Jugendgruppen und Vereine. Eine Mehrfachnutzung einzelner Räume muß ermöglicht werden.

Übungsraum/ -räume für Musikgruppen

Werkstattbereich mit entsprechender technischer Ausstattung (z.B. Keramikwerkstatt, Holz- und Metallwerkstatt, Fahrradwerkstatt)

Großer Raum/ Saal u.a. für Musikveranstaltungen

Raum für die Musikschule Bad Vilbel/ Karben

Küche

Lager

Ballspiel- und Mehrzweckbereiche (z.B. Grillplatz) im Außenbereich

5. Betreute Öffnungszeiten

Das JUKUZ soll eine Öffnungszeit mit Betreuung täglich von 14.00 bis 23.00 Uhr plus evtl. Sonderveranstaltungen und -regelungen haben.

6. Personalausstattung

Bei der Vielfältigkeit der Aufgaben eines Jugendkulturzentrums und der Erwartung, daß die zuvor genannten Angebote erfolgen und auch angenommen werden, ist eine hauptamtliche Personalausstattung erforderlich.

Bei den unter Ziffer 5 genannten regelmäßigen Öffnungszeiten und unter   Berücksichtigung der tarifvertraglich geltenden Arbeitszeit sowie abzuwickelnden Urlaubs des hauptamtlichen Personals (evtl. sonstiger Abwesenheitszeiten wie   Fortbildung, Krankheit o.a.) erscheint eine Personalausstattung (bei voller   Inbetriebnahme des JUKUZ) von 3,5 Planstellen erforderlich.

Unter Berücksichtigung der 1,5 bereits vorhandenen Stellen erscheint es sinnvoll, die neu einzurichtenden Stellen mit Teilzeitkräften zu besetzen, um eine bessere Einsatzmöglichkeit zu erhalten.

Neben diesen Stellen im pädagogischen Bereich sind nach Bedarf Honorarkräfte   einzusetzen.

Hausmeister - und Reinigungsdienst sind personell abzudecken, wobei eine   ausschließliche Zuordnung nicht zwingend erscheint.

7. Standort

Mit dem Erwerb der Liegenschaft "Selzerbrunnen" durch die Stadt Karben bietet sich die Möglichkeit, in diesem Gebäudekomplex die Anforderungen für ein JUKUZ in Karben zu erfüllen.

Nicht nur die beiden großen Räume und die Küche im Erdgeschoß, sondern auch das umfangreiche Raumangebot im Obergeschoß erfüllen die Anforderungen.

Hinzu kommen die angrenzenden Gebäudeteile, wobei die jetzige Scheune   mittelfristig als Saal, insbesondere für Musikveranstaltungen, umgebaut werden sollte.

Die weiteren Gebäudeteile bieten sich für Werkstätten an.

Die Liegenschaft liegt zentral in Karben, insbesondere, wenn man die weitere   Bebauung des Innenstadtbereichs in die Überlegungen mit einbezieht.

8. Verkehrsanbindung

Die städtische Liegenschaft "Selzerbrunnen" ist verkehrstechnisch durch die   Brunnenstraße gut angebunden. Fahrradwege gehen bis unmittelbar vor das Gelände. In der Nähe liegt der Parkplatz am Bahnhof Groß-Karben. Unabdingbar ist jedoch eine Busanbindung zu Zeiten, in denen das JUKUZ hauptsächlich genutzt wird.   Insbesondere in den Abendstunden ist ein Pendelbus in alle Stadtteile erforderlich.

9. Organisationsform

Das Jugendkulturzentrum wird vom Magistrat der Stadt Karben getragen.

Er hat die Verantwortung für die Gebäude- und Grundstücksverwaltung, für das   Personal und für die technischen Abläufe.

Desweiteren wird ein Verwaltungsausschuß gebildet, der sich zur Hälfte aus je einem/r Vertreter/in der im Stadtparlament vertretenen Parteien, dem/r zuständigen Dezernenten/in und den hauptamtlichen Mitarbeiter/inne/n in der Jugendpflege der Stadt Karben sowie zur anderen Hälfte aus von den Jugendlichen selbst gewählten Vertreter/inne/n zusammensetzt.

Der Verwaltungsausschuß

- ist verantwortlich für die Organisation des JUKUZ,

- wird bei der Mittelplanung beteiligt

- verantwortet die Inhalte des Veranstaltungsbetriebs,

- erstellt den Veranstaltungskalender

Mittelverwaltung und Haushalt liegen bei der hauptamtlichen Jugendpflege

Beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben am 24. August 1990