1.
Vorbemerkung
Die
Entwicklung der jugendlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger wird
nicht mehr nur geprägt durch das Elternhaus, Schule und Berufsausbildung,
womit der Jugendarbeit eine wichtige und eigene Bedeutung zukommt.
Die Jugendarbeit soll von daher einen großen Teil der Jugendbevölkerung
erreichen und mit ihren sozialpädagogischen
Angeboten den Jugendlichen wichtige Möglichkeiten bieten,
um in der immer komplexer werdenden Gesellschaft zur eigenen
Identität und Definition ihrer
Interessen zu finden.
Die
Auflösung in Kleinfamilien (z.T. auch die Auflösung derselben),
der steigende Anteil unserer ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürger und damit der Einzug anderen kulturellen Verhaltens,
die Berufstätigkeit beider Elternteile, Arbeitslosigkeit in der
Familie, Drogenmißbrauch, all das sind nur Stichpunkte, die unterschiedliche
Probleme heutiger Jugendarbeit anreißen.
Auch
die räumliche Enge zu Hause, insbesondere in den Familien unserer
ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger läßt diese Jugendlichen
in besonders starkem Maße die Angbote öffentlicher Freizeitpädagogik
wahrnehmen .
Aus dieser Erkenntnis heraus erscheint es notwendig
und sinnvoll, in einem Jugendzentrum ein vielfältiges und an den Bedürfnissen
der Jugendbevölkerung orientiertes Programm anzubieten. Dabei
soll es sowohl der offenen als auch der
vereins- und verbandsgebundenen Jugend dienen.
2. Was ist Jugendkultur?
Eine
von der Jugend produzierte oder übernommene kulturelle Verhaltensform.
Eine
aus mehr oder weniger offensichtlichen Kommerzgründen der Jugend
übergestülpte Kulturrezeption.
Aus
der unterschiedlichen Ausprägung der Teilnahme von Jugendlichen
an den kulturellen Ausformungen der Gesellschaft, in
der sie leben, müssen die vielfältigen Ansprüche an eine Jugendkulturarbeit
abgeleitet werden; denn überall dort, wo einem Lebensgefühl oder
einer Überzeugung Ausdruck verliehen wird, wo sich etwas in Mode, Sprache, Accessoires, Musik und Bildern
darstellt oder wiedererkennt, wo
Wohnung, Kleidung, Auswahl im Medienangebot auf persönlichen
Entscheidungen beruht, oder wo Spiele gespielt, Feste gefeiert,
Theater und Museen besucht und
Bücher gelesen werden, haben Jugendliche es mit einem kulturellen
Phänomen zu tun.
Wichtig aber ist es, wie die einzelnen sich zu ihrer
Kultur verhalten, ob passiv konsumierend oder bewußt und aktiv teilnehmend
und mitgestaltend.
Kultur
ist insbesondere in den komplizierten Industriegesellschaften
zu einem Lernfeld geworden, in dem es um mehr als nur die Einübung
in überkommene Traditionen geht. Die Teilhabe an der Kultur verlangt
insbesondere Sensibilität für die Wahrnehmung ihrer vielfältigen
Erscheinungsformen, kritisches Wählen-Können und die kreative
und kooperative Bereitschaft, an der kulturellen Ausgestaltung
der eigenen Lebenswelt mitzuwirken.
Das ist der Gegenstand und Inhalt von Kulturpädagogik
und Kulturarbeit. Sie wirkt weit hinein in die Felder der Sozial-
und Gemeinwesenarbeit und hat in den letzten Jahren eine Begriffserweiterung
erfahren, die auch Fragen der Gesundheit, des Friedens und der Ökologie und insbesondere auch
der Gleichberechtigung einschließt.
3. Inhalte der Jugendarbeit
Jugendarbeit
kann nicht verordnet werden und bedarf deshalb der ständigen Sensibilität
für Interessen, Lebenslagen und Probleme junger Menschen, der
adäquaten Ansprache und der partnerschaftlichen und solidarischen
Auseinandersetzung mit der Lebensrealität.
In Anbetracht der von weiterer Zerstörung bedrohten
Lebensumwelt muß Jugendarbeit unter dem Prinzip der "Ganzheitlichkeit"
gesehen werden. Das bedeutet: Arbeit, Umwelt und Kultur kritisch erarbeiten und aufeinander
beziehen.
Jugendarbeit
muß stärker als bisher dem Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter
verpflichtet sein, Mädchen und Jungen in gleicher Weise ansprechen.
Lebenszusammenhänge umfassen
den öffentlichen sowie den privaten Bereich. Der Einstieg in den
öffentlichen Bereich fällt Mädchen jedoch schwerer als Jungen.
Die Palette der für die Frauen zugänglichen Berufe ist kleiner
als die der Männer, sie weisen
auch heute noch eine geringere Entlohnung und nur selten vergleichbare
Aufstiegchancen wie in Männerberufen auf. Im
Wettbewerb um den Arbeitsplatz
werden Mädchen oft benachteiligt. Gleichzeitig werden sie
mit der Zuständigkeit für die Hausarbeit konfrontiert und berücksichtigen
dies bei der Berufswahl.
Folgende Angebote sollen in einem einzurichtenden JUKUZ
als Grundangebote erfolgen:
Medienpädagogik (z.B. Zeitung, Siebdruck, Foto, Video,
Computer) soll (wie bereits jetzt vom Stadtjugendring angeboten)
einen Teil der kreativen Arbeit als Möglichkeit kultureller Selbstentfaltung
abdecken. Diese Angebote sind eine wichtige Möglichkeit des Umgangs
mit der Realität für die Jugendlichen.
Musikveranstaltungen spielen für Jugendiche nach wie
vor eine wichtige Rolle in ihrem Freizeitverhalten und müssen demnach integrierter
Bestandteil der Jugendkulturarbeit sein und dort ihren Platz einnehmen.
Die
Jugendmusikschule Bad Vilbel/Karben ist entsprechend zu integrieren.
In
Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsausschuß ist die Einrichtung
einer Kulturkneipe zu prüfen. Kleinkunst- und Kabarettveranstaltungen sind
in das Angebot aufzunehmen.
Gesellschaftspolitisch
wichtige Fragen müssen in der Arbeit aufgegriffen und in entsprechender Form umgesetzt werden (z.B. KDV-Beratung,
Mädchentreff, Umweltfragen, Konsumverhalten, Drogenmißbrauch,
Partnerbeziehungen).
Kreativ-künstlerische
Bedürfnisse müssen einen Platz zur Umsetzung finden, auch wenn
in der bisherigen Jugendarbeit der Stadt ein solcher Platz nur
zum Teil oder gar nicht vorhanden war. (Keramikwerkstatt, Holz-
und Metallwerkstatt, Übungsraum/ -räume für Musikgruppen/ Bands).
Tanz,
Bewegung, Rhythmik sind Bewegungsarten, die -pädagogisch eingesetzt-
alle dem Ziel der eigenen Körpererfahrung dienen. Dies aufzugreifen
und den entsprechenden
Rahmen für die Umsetzung zu liefern, soll auch zu den Aufgaben
des Jugendkulturzentrums gehören.
Angebote für Kinder (also Spiel- und Bastelnachmittage,
Hausaufgabenbetreuung, sportliche Aktivitäten) müssen zu den Aktivposten
einer solchen Einrichtung gehören.
Jugendliche
und insbesondere Kinder haben ein natürliches Bedürfnis nach Bewegungsspielen und/oder sportlichen Aktivitäten/Wettkämpfen.
Die Befriedigung solcher Bedürfnisse ist bei der inneren und äußeren
Ausgestaltung des Jugendkulturzentrums
zu berücksichtigen.
Sonderveranstaltungen des Magistrats.
4. Raumbedarf
In
folgenden Bereichen sollen sich die Aktivitäten entfalten können:
Ein Bereich Jugendcafé, der eine möglichst umfangreiche
Öffnungszeit aufweist und den Karbener Jugendlichen die Möglichkeit
bieten soll, als zentrale Anlauf-, Kommunikations und Freizeitstätte
zu dienen, in der auch kleinere Veranstaltungen stattfinden können.
Die Büros der Jugendpflege und des Stadtjugendrings,
die Arbeitsgruppen- und Seminarräume für bereits bestehende und noch
einzurichtende Gruppen wie z.B. Redaktion, Fotolabor, Elektro
AG, Computer AG sowie als Angebot für alle Karbener Jugendgruppen
und Vereine. Eine Mehrfachnutzung einzelner Räume muß ermöglicht
werden.
Übungsraum/ -räume für Musikgruppen
Werkstattbereich
mit entsprechender technischer Ausstattung (z.B. Keramikwerkstatt,
Holz- und Metallwerkstatt, Fahrradwerkstatt)
Großer Raum/ Saal u.a. für Musikveranstaltungen
Raum
für die Musikschule Bad Vilbel/ Karben
Küche
Lager
Ballspiel-
und Mehrzweckbereiche (z.B. Grillplatz) im Außenbereich
5. Betreute Öffnungszeiten
Das
JUKUZ soll eine Öffnungszeit mit Betreuung täglich von 14.00 bis
23.00 Uhr plus evtl. Sonderveranstaltungen und -regelungen haben.
6. Personalausstattung
Bei der Vielfältigkeit der Aufgaben eines Jugendkulturzentrums
und der Erwartung, daß die zuvor genannten Angebote erfolgen und
auch angenommen werden, ist eine hauptamtliche Personalausstattung
erforderlich.
Bei
den unter Ziffer 5 genannten regelmäßigen Öffnungszeiten und unter
Berücksichtigung der tarifvertraglich geltenden Arbeitszeit sowie
abzuwickelnden Urlaubs des hauptamtlichen Personals (evtl. sonstiger
Abwesenheitszeiten wie Fortbildung, Krankheit o.a.) erscheint eine Personalausstattung (bei
voller Inbetriebnahme des
JUKUZ) von 3,5 Planstellen erforderlich.
Unter
Berücksichtigung der 1,5 bereits vorhandenen Stellen erscheint
es sinnvoll, die neu einzurichtenden Stellen mit Teilzeitkräften
zu besetzen, um eine bessere Einsatzmöglichkeit zu erhalten.
Neben
diesen Stellen im pädagogischen Bereich sind nach Bedarf Honorarkräfte
einzusetzen.
Hausmeister
- und Reinigungsdienst sind personell abzudecken, wobei eine ausschließliche Zuordnung nicht zwingend erscheint.
7. Standort
Mit
dem Erwerb der Liegenschaft "Selzerbrunnen" durch die
Stadt Karben bietet sich die Möglichkeit, in diesem Gebäudekomplex
die Anforderungen für ein JUKUZ in Karben zu erfüllen.
Nicht
nur die beiden großen Räume und die Küche im Erdgeschoß, sondern
auch das umfangreiche Raumangebot im Obergeschoß erfüllen die
Anforderungen.
Hinzu
kommen die angrenzenden Gebäudeteile, wobei die jetzige Scheune
mittelfristig als Saal, insbesondere für Musikveranstaltungen, umgebaut
werden sollte.
Die
weiteren Gebäudeteile bieten sich für Werkstätten an.
Die
Liegenschaft liegt zentral in Karben, insbesondere, wenn man die
weitere Bebauung des Innenstadtbereichs in die Überlegungen
mit einbezieht.
8. Verkehrsanbindung
Die
städtische Liegenschaft "Selzerbrunnen" ist verkehrstechnisch
durch die Brunnenstraße gut angebunden. Fahrradwege gehen
bis unmittelbar vor das Gelände. In der Nähe liegt der Parkplatz
am Bahnhof Groß-Karben. Unabdingbar ist jedoch eine Busanbindung
zu Zeiten, in denen das JUKUZ hauptsächlich genutzt wird. Insbesondere in den Abendstunden ist ein Pendelbus
in alle Stadtteile erforderlich.
9. Organisationsform
Das
Jugendkulturzentrum wird vom Magistrat der Stadt Karben getragen.
Er
hat die Verantwortung für die Gebäude- und Grundstücksverwaltung,
für das Personal und für die technischen Abläufe.
Desweiteren
wird ein Verwaltungsausschuß gebildet, der sich zur Hälfte aus
je einem/r Vertreter/in der im Stadtparlament vertretenen Parteien,
dem/r zuständigen Dezernenten/in und den hauptamtlichen Mitarbeiter/inne/n
in der Jugendpflege der Stadt Karben sowie zur anderen Hälfte
aus von den Jugendlichen selbst gewählten Vertreter/inne/n zusammensetzt.
Der Verwaltungsausschuß
-
ist verantwortlich für die Organisation des JUKUZ,
-
wird bei der Mittelplanung beteiligt
-
verantwortet die Inhalte des Veranstaltungsbetriebs,
-
erstellt den Veranstaltungskalender
Mittelverwaltung
und Haushalt liegen bei der hauptamtlichen Jugendpflege
Beschlossen
von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben am 24. August
1990
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