Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Sie begibt sich in das Lebensfeld der jungen Menschen, hier an einen speziellen, für Kinder und Jugendliche besonders wichtigen Ort,
die Schule.
Schulsozialarbeit fördert eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihres besonderen Hintergrundes. Dazu zählt neben körperlichen,
seelischen und geistigen Voraussetzungen ebenso die eigene Klasse und Schule, wie auch der familiäre Rahmen.
Wir sind Ansprechpartner für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Mit unserer Arbeit möchten wir dazu beitragen, dass die Schule ein Ort ist, an dem sich alle wohlfühlen können. Wir, gemeinsam mit Eltern und LehrerInnen, begleiten und unterstützen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu selbst- und sozialverantwortlichen Menschen. Wir vermitteln, schlichten und suchen gemeinsam nach Lösungen, wenn es mal nicht so gut läuft. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Unser Team
Bettina Kreutz, Diplom-Sozialarbeiterin
Tatjana Schnitzer-Wagner, Diplom-Sozialpädagogin
Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: |
8.30 - 13.30 Uhr, Termine nach Vereinbarung |
Ort: |
Altbau, Aufgang C |
So erreichen Sie uns
Telefon: 06039 – 45716
Bettina.Kreutz@Karben.de, mobil 0171-2051571
Tatjana.Wagner@Karben.de, mobil 0171-2661698
2. Schulsozialarbeit
Definition
“Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen, sowie zu einer schüler-freundlichen Umwelt beizutragen.“ (Speck 2011.2)
In der gesetzlichen Normierung sind zwei Rechtsgebiete tangiert: das Jugendhilferecht und das Schulrecht. Ausgehend vom SGB VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, haben die Länder Schulsozialarbeit in unterschiedlicher Weise geregelt.
Die Schulsozialarbeit an der Kurt-Schumacher-Schule
3. Arbeitsbereiche der Schulsozialarbeit
- Beratung für Schüler, Eltern Lehrer
- Soziales Lernen
- Prävention
- Lebens- und Berufsorientierung
4. Netzwerke